Zuschuss

Laienmusik; Beantragung einer Förderung für internationale Begegnungen von Laienmusikensembles

Zweck Zweck der Förderung ist die Präsentation bayerischer Laienmusikensembles im Ausland sowie die Durchführung internationaler Begegnungen im Interesse der Völkerverständigung. Gegenstand Eine Förderung für Laienmusikensembles kommt für Auslandsreisen zum Zweck der Teilnahme an einem kulturell bedeutenden und anerkannten internationalen musikalischen Wettbewerb oder Festival sowie bei Konzertreisen ins Ausland, die Begegnungscharakter haben, in Betracht.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt bayerische Laienmusikensembles bei Reisen ins Ausland. Sie ist für musikalische Begegnungen gedacht, zum Beispiel für internationale Wettbewerbe, Festivals oder Konzertreisen mit Begegnungscharakter. Ziel ist, die Musik aus Bayern im Ausland zu zeigen und den Austausch zwischen Menschen zu fördern.

Gefördert werden vor allem Reise- und Unterkunftskosten für aktive Musikerinnen und Musiker. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Es gelten feste Regeln zu Reisetagen, Mindestkosten und Eigenanteil.

Anträge müssen rechtzeitig gestellt werden. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Für die Förderung gibt es keine Kosten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Laienmusikensembles mit Sitz in Bayern. Das Ensemble muss Mitglied in einem Laienmusik-Dachverband sein, der dem Bayerischen Musikrat angehört. Geeignet ist die Förderung vor allem für Gruppen, die mit ihrer Musik ins Ausland reisen und dort einen echten musikalischen Austausch haben. Nicht passend ist sie für Reisen mit vor allem touristischem, kommerziellem oder schulischem Charakter.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30. September des Bewilligungsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Laienmusikensemble mit Sitz in Bayern
    • Mitgliedschaft in einem Laienmusik-Dachverband, der dem Bayerischen Musikrat angehört
    • musikalischer Charakter der Reise steht im Vordergrund
    • Auslandsreise mit Wettbewerb, Festival oder Konzertreise mit Begegnungscharakter
    • Ensemble besteht aus mindestens sechs Personen
    • eine Person hat eine feste Leitungsfunktion
    • Reise in Länder mit noch keinem oder nur geringem Kontakt wird bevorzugt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Reisen mit überwiegend geselligem Charakter
    • Reisen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Städtepartnerschaft
    • Nachbarschafts- und Höflichkeitsbesuche
    • Reisen mit überwiegend kommerziellem oder touristischem Charakter
    • Reisen von Ensembles an Hochschulen und allgemeinbildenden Schulen, wenn die Maßnahme überwiegend schulischen oder hochschulischen Charakter hat
    • Stornokosten bei Reiseabsagen
    • eintägige Reisen ohne Übernachtung
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH
  • Thema der Förderung
    • internationale Begegnungen von Laienmusikensembles im Ausland

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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