Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich. Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter, zum Beispiel Gebäude, Ausstattung, Maschinen oder Software. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie ist zeitlich befristet und gilt von 01.01.2024 bis 31.12.2027.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 7,5 Prozent der förderbaren Kosten. Die förderbaren Kosten müssen dabei zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro liegen. Bei mittleren Unternehmen darf der Gesamtförderbarwert der Beihilfen höchstens 10 Prozent der förderbaren Kosten betragen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich, die gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Wichtig ist, dass sie zur Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Oberösterreich gehören und Mitglied eines Tourismusverbandes sind. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit Investitionen in Gebäude, Ausstattung, Maschinen oder Software.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 31.12.2027
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich
- Gründung oder Übernahme eines kleinen oder mittleren Unternehmens
- Investitionen in materielle oder immaterielle Anlagegüter
- Mitgliedschaft in der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- ordentliches oder freiwilliges Mitglied eines Tourismusverbandes
- mögliche Ausschlusskriterien
- förderbare Kosten unter 50.000 Euro
- förderbare Kosten über 500.000 Euro
- bei mittleren Unternehmen Überschreitung des Gesamtförderbarwerts von 10 Prozent der förderbaren Kosten
- Anbieter der Förderung
- Land Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Digitalisierung
- Gründung
- Innovation
- Nachfolge
- Übergabe
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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