Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zum Patentschutz in Sachsen. Gefördert werden einzelne Angebote von Patentinformationszentren. Diese Angebote helfen bei gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel bei Anmeldeverfahren, Schutzrechtsdaten, Schutzrechtsmanagement und bei der Verwertung von Schutzrechten. Auch Informationen zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie können dazugehören.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Der Zuschuss kann bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Träger von Patentinformationszentren in Sachsen sinnvoll. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können von den Angeboten dieser Zentren profitieren. Voraussetzung ist, dass ein aktueller Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt vorliegt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Träger eines vom Deutschen Patent- und Markenamt als Kooperationspartner anerkannten Patentinformationszentrums in Sachsen
- aktueller Kooperationsvertrag mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Thema der Förderung
- Patentschutz
- gewerbliche Schutzrechte
- Patentinformationszentren
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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