Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt gewerbliche Unternehmen in Rheinland-Pfalz, wenn sie in Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Ressourcenschonung investieren. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben, die zum Beispiel Energie sparen, weniger Rohstoffe verbrauchen oder Abfälle und Emissionen verringern. Auch Maßnahmen zur besseren Nutzung von Wasser und zur Schließung von Stoffkreisläufen können dazugehören.
Die Förderung soll Unternehmen helfen, ihren Betrieb umweltfreundlicher und wirtschaftlicher zu machen. Wichtig ist, dass die Investitionen im eigenen Betrieb genutzt werden und in Rheinland-Pfalz stattfinden. Außerdem muss das Vorhaben bestimmte Einsparungen erreichen und vor Beginn von der zuständigen Stelle bestätigt werden. Die Förderung ist an klare technische und finanzielle Bedingungen gebunden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für gewerbliche Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, auch für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe. Sie passt besonders gut zu Unternehmen, die ihre Energie- und Ressourcennutzung verbessern wollen. Nicht geeignet ist sie für viele ausgeschlossene Branchen und für Unternehmen in Schwierigkeiten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
- Ansprechpunkt
- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- gewerbliches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- Vorhaben wird in Rheinland-Pfalz umgesetzt und eigenbetrieblich genutzt
- Gesamtfinanzierung ist gesichert
- dauerhafte Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 Prozent oder der Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent
- meist geplantes Einsparvolumen von mindestens 40 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr
- Bestätigung durch einen zugelassenen Sachverständigen
- Vorhaben und Anlagen entsprechen dem Stand der Technik
- mögliche Ausschlusskriterien
- Land- und Forstwirtschaft
- Aquakultur und Fischerei, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung
- Bauhauptgewerbe
- Einzelhandel
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime und ähnliche Einrichtungen
- Dienstleister mit entsprechenden ambulanten Leistungen
- Campingplätze und Ferienwohnungen
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- gemeinnützige Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand
- Investitionen in nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderte Anlagen
- Grunderwerb
- Ersatzbeschaffungen
- Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Thema der Förderung
- Energieeffizienz und Ressourcenschonung in gewerblichen Unternehmen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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