Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Schleswig-Holstein fördert betriebliche Innovationen von Unternehmen. Die Förderung gibt es als Zuschuss für Vorhaben, die neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Organisationsformen entwickeln. Wichtig ist, dass die Vorhaben zu mehr Klima- und Umweltschutz beitragen, zum Beispiel durch weniger Treibhausgasemissionen, mehr Energieeffizienz oder mehr Kreislaufwirtschaft.
Es gibt drei Module: Prozess- und Organisationsinnovationen, Entwicklungsvorhaben sowie komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Auch Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen können gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden, in manchen Fällen zweistufig. Für die Module 1 und 2 ist eine digitale Antragstellung vorgesehen. Vor der Antragstellung wird eine kostenfreie Beratung empfohlen.
Die Förderung richtet sich an Vorhaben mit hohem Innovationsgrad und wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen. Das Vorhaben muss in Schleswig-Holstein durchgeführt werden, und die Ergebnisse müssen dort verwertet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. In den Modulen 1 und 2 können nur kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Besonders passend ist die Förderung für Unternehmen, die neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Vorhaben mit hohem Innovationsgrad und wirtschaftlicher Bedeutung für das Unternehmen
- Durchführung des Vorhabens in Schleswig-Holstein
- Verwertung der Ergebnisse im Land
- In den Modulen 1 und 2 nur kleine und mittlere Unternehmen
- Kooperationsvorhaben mit Bezug zu den Spezialisierungsfeldern und Schlüsseltechnologien der Regionalen Innovationsstrategie Schleswig-Holstein werden bevorzugt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
- Zeitlich überlappende Förderung mehrerer Vorhaben
- Vorhaben, die sich nicht eindeutig nur einem Modul zuordnen lassen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Thema der Förderung
- Betriebliche Innovationen
- Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Organisationsmethoden
- Klima- und Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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