Zuschuss

Förderprogramme - Ländliche Weiterbildung

Wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs durchführen oder an solchen teilnehmen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg bietet Zuschüsse für Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum an. Diese Förderung gilt für die Durchführung und Teilnahme an praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vorträgen. Der Zuschuss beträgt bis zu 12 Euro pro Stunde für durchführende Maßnahmen und bis zu 50 Prozent der Kosten für Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter. Teilnehmer können auch Zuschüsse für Fahrtkosten sowie Verpflegung und Unterkunft erhalten, wenn die Veranstaltung mindestens 6 Stunden dauert.

Um gefördert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Teilnehmer eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung nachweisen können und in Baden-Württemberg wohnen. Zudem dürfen sie keine Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz beziehen. Die Weiterbildungsmaßnahmen sollen vor allem das fachliche Wissen der Teilnehmer fördern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Verbände und Institutionen, die Weiterbildung im ländlichen Raum unterstützen, sowie an Einzelpersonen, die an solchen Maßnahmen teilnehmen möchten. Besonders sinnvoll ist die Förderung für Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind oder sich in diesem Bereich weiterbilden möchten. Auch Bildungseinrichtungen, die entsprechende Programme anbieten, können von der Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt: zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit
    • Wohnsitz in Baden-Württemberg
    • Bezug von Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus landwirtschaftlichen Berufen
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Bezug von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
    • Anerkennung als Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz oder Jugendbildungsgesetz
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
  • Thema der Förderung: Aus- und Weiterbildung im ländlichen Raum, insbesondere Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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