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LfA-Förderung: Energiekredit Produktion

Die Förderung soll Investitionen in neue oder modernisierte Produktionsanlagen und -prozesse ermöglichen, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Gefördert werden Vorhaben, die zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % führen. Damit sollen Unternehmen ihre Produktion energieeffizienter und klimafreundlicher gestalten.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: lfa.de Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in neue oder modernisierte Produktionsanlagen und -prozesse ermöglichen, die den Ausstoß von Treibhausgasen senken. Gefördert werden Vorhaben, die zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % führen. Damit sollen Unternehmen ihre Produktion energieeffizienter und klimafreundlicher gestalten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmen und Freiberufler in Bayern sinnvoll, deren Jahresumsatz beziehungsweise Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. EUR beträgt. Sie passt besonders zu Betrieben, die in energieeffiziente Technik, die Elektrifizierung von Prozessen, Wärmerückgewinnung, Wasserstoffnutzung oder datenbasierte Lösungen zur Emissionsminderung investieren wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über die Hausbank. Möglich sind günstige Konditionen im Vergleich zum Marktzins, Laufzeiten von 5 bis 20 Jahren, bis zu 3 tilgungsfreie Jahre und eine Finanzierung von bis zu 100 % des Vorhabens; der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 15 Mio. EUR pro Vorhaben. Bei Bedarf kann eine Risikoübernahme mit 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbank genutzt werden, wobei haftungsfreigestellte Kredite bis 5 Mio. EUR möglich sind.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung setzt grundsätzlich die Vorlage eines Transformationsplans voraus. Kleine Unternehmen müssen keinen Transformationsplan vorlegen. Mittlere Unternehmen können statt eines Transformationsplans auch eine Zertifizierung, die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk oder ein validiertes EMAS vorlegen. Nicht förderfähig sind Vorhaben, die keine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erreichen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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