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LfA-Förderung: Regionalkredit

Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel leisten, besonders im ländlichen Raum in Bayern. Sie ergänzt die Finanzierung von Projekten, die bereits im bayerischen regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft gefördert werden. So können zusätzliche Investitions- und Betriebsmittel zinsgünstig finanziert werden.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: lfa.de Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Vorhaben unterstützen, die einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel leisten, besonders im ländlichen Raum in Bayern. Sie ergänzt die Finanzierung von Projekten, die bereits im bayerischen regionalen Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft gefördert werden. So können zusätzliche Investitions- und Betriebsmittel zinsgünstig finanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie für natürliche Personen sinnvoll. Voraussetzung ist, dass ihr Vorhaben zum Strukturwandel beiträgt und im Rahmen des bayerischen regionalen Förderprogramms gefördert wird. Besonders passend ist sie für Vorhaben in ländlichen Regionen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit in Form eines zinsverbilligten Regionalkredits. Gefördert werden unter anderem Investitionen, Gründungen, tätige Beteiligungen, Übernahmen, Waren und Betriebsmittel. Der Kredit kann bis zu 20 Mio. Euro betragen, läuft zwischen 5 und 20 Jahren und kann bis zu 3 tilgungsfreie Jahre enthalten; beantragt und ausgezahlt wird er über die Hausbank.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist nicht möglich, wenn kein Bewilligungsbescheid über eine Förderung im Rahmen des bayerischen regionalen Förderprogramms vorliegt. Außerdem ist die Förderung auf Vorhaben begrenzt, die die Bedingungen dieses regionalen Förderprogramms erfüllen. Für die Haftungsfreistellung gilt zusätzlich ein Höchstbetrag von 5 Mio. Euro.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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