Zuschuss

LFI M-V: Forst ELER III

Die Förderung soll eine nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft unterstützen, alle Funktionen des Waldes erhalten und die Lebensfähigkeit der Wälder verbessern. Gefördert werden dabei insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden, zum Schutz natürlicher Ressourcen sowie Vorhaben der umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Forstsektor.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll eine nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft unterstützen, alle Funktionen des Waldes erhalten und die Lebensfähigkeit der Wälder verbessern. Gefördert werden dabei insbesondere Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden, zum Schutz natürlicher Ressourcen sowie Vorhaben der umwelt- und naturschutzbezogenen Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Forstsektor.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern bei Vorhaben auf eigenen Waldflächen und auf Waldflächen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Sinnvoll ist sie für öffentliche Träger, die forstbezogene Vorhaben zum Waldschutz, Naturschutz oder zur Bildungsarbeit umsetzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung. Es handelt sich um Zuschüsse, genauer um nicht rückzahlbare Zuweisungen. Der Antrag muss mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde in der vorgegebenen Form eingereicht werden; sobald ein elektronisches Verfahren verfügbar ist, muss dieses genutzt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge können ganzjährig fortlaufend gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kommt nicht in Betracht, wenn der Antragsteller nicht zu den genannten Zuweisungsempfängern gehört. Ebenfalls problematisch ist es, wenn der Antrag nicht formgebunden, nicht vollständig oder nicht mit den erforderlichen Unterlagen und Anlagen eingereicht wird. Sobald ein elektronisches Antragsverfahren bereitsteht, kann die Nutzung eines anderen Verfahrens zur Ablehnung führen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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