Zuschuss

LFI M-V: GRW - Infrastruktur (EFRE VI)

Die Förderung soll die Entwicklung und den Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie die Einführung fortschrittlicher Technologien in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Dabei soll auch das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 berücksichtigt werden. Gefördert werden dafür vor allem passende Infrastrukturmaßnahmen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Entwicklung und den Ausbau von Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie die Einführung fortschrittlicher Technologien in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Dabei soll auch das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 berücksichtigt werden. Gefördert werden dafür vor allem passende Infrastrukturmaßnahmen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und kommunale Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern. Sie kann auch für juristische Personen mit steuerbegünstigten Zwecken sowie für andere nicht gewinnorientierte juristische Personen geeignet sein. Voraussetzung ist jeweils, dass die genannten rechtlichen Bedingungen erfüllt werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung, der in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben eines Vorhabens abdeckt. Gefördert werden insbesondere die Errichtung, Modernisierung und der Ausbau von Gewerbezentren, Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Forschungsinfrastrukturen und wirtschaftsnahen gemeinnützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Anerkennung als Kompetenzzentrum.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss schriftlich und formgebunden vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Das bedeutet, dass der Antrag vor dem Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen muss.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn der Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ebenfalls problematisch ist es, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für steuerbegünstigte Zwecke nicht erfüllt oder nicht vom Finanzamt anerkannt sind. Bei anderen nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten juristischen Personen ist außerdem eine geeignete Besicherung möglicher Haftungs- und Rückforderungsansprüche vorzusehen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.