Zuschuss

LFI M-V: Hafeninfrastruktur

Die Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Häfen in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und ihre Anbindung an Wasserstraßen, umweltfreundliche Verkehrssysteme und das überregionale Verkehrsnetz stärken. Außerdem soll sie dazu beitragen, den Güter- und Personenverkehr in Häfen langfristig zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen zu verbessern. Ein weiterer Zweck ist die Senkung von CO²- und Schadstoffemissionen im Bereich der Häfen und des Seeverkehrs.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung öffentlicher Häfen in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Sie soll die Anbindung an Wasserstraßen, umweltfreundliche Verkehrssysteme und das überregionale Verkehrsnetz stärken. Außerdem soll sie den Güter- und Personenverkehr in Häfen erhöhen und die CO²- und Schadstoffemissionen senken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und kommunale Zweckverbände gedacht, die der Kommunalaufsicht des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstehen. Sinnvoll ist sie für Träger öffentlicher Häfen, die ihre Infrastruktur ausbauen oder modernisieren wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben mit Bedeutung für Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung. In der Regel werden 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 90 %. Gefördert werden unter anderem Neu-, Um- und Ausbau von Hafenanlagen, Planungs- und Beratungsleistungen sowie Maßnahmen zur Senkung von CO²- und Schadstoffemissionen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, also vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Mit dem Vorhaben darf erst nach der Bewilligung begonnen werden. Ein früherer Beginn ist nur mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben schon begonnen wurde, bevor der Antrag eingereicht oder die Bewilligung erteilt wurde. Ohne Zustimmung des zuständigen Ministeriums darf ein Maßnahmenbeginn vor der Bewilligung nicht erfolgen. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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