Zuschuss

LFI M-V: Integrierte nach­haltige Stadtentwicklung (EFRE V)

Die Förderung soll infrastrukturelle Projekte der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ziel ist die bessere dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie bessere Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll infrastrukturelle Projekte der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ziel ist die bessere dauerhafte Nutzung des Kulturerbes, die Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie bessere Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sinnvoll, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren benannt sind. Auch weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts können gefördert werden. Gemeinden können die Zuwendung unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte weiterleiten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. In der Regel beträgt die Förderung 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Auswahl läuft über Projektaufrufe, auf die sich mögliche Antragsteller mit Projekten bewerben, die Bestandteil eines Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzeptes sein müssen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Neue Anträge können in dieser Förderperiode nicht mehr angenommen werden, weil die EFRE-Förderperiode 2014–2020 ausgelaufen ist und keine Projektaufrufe mehr stattfinden. Nicht förderfähig sind Maßnahmen des ÖPNV. Projekte zum Kulturerbe sind nur förderfähig, wenn es sich um kleine Infrastruktur-Projekte handelt und die Gesamtkosten 5 Mio. EUR beziehungsweise bei UNESCO-Weltkulturerbe 10 Mio. EUR nicht überschreiten. Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen werden. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung; die Entscheidung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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