Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung der Originalsubstanz sowie teilweise Rekonstruktionen oder teilweise Neugestaltungen. Ziel ist es, diese Gebäude als Zeugnisse der Vergangenheit und kulturellen Traditionen zu erhalten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Eigentümer oder Besitzer von Kirchengebäuden und sonstigen Gebäuden sinnvoll, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dienen. Voraussetzung ist, dass sich diese Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern befinden. Sie richtet sich damit an Träger, die solche Gebäude erhalten und sanieren wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung. In der Regel beträgt der Zuschuss 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, also bevor rechtsverbindliche Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides oder nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Das Programm ist ausgeschöpft, daher können keine weiteren Anträge gestellt werden. Ein Fördergesuch ist außerdem ausgeschlossen, wenn der Antrag nicht vor Beginn des Vorhabens eingereicht wird oder wenn bereits rechtsverbindliche Verträge abgeschlossen wurden. Auch ein vorzeitiger Beginn ohne Zuwendungsbescheid oder ohne Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn kann zur Ablehnung führen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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