Zuschuss

LFI M-V: Kommunal­investitions­förderung Schulen

Die Förderung soll die Schulinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unterstützt werden Maßnahmen an Schulgebäuden wie Sanierung, Umbau, Erweiterung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten. Grundlage sind Bundesfinanzhilfen für finanzschwache Kommunen.

Stand 21.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Schulinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unterstützt werden Maßnahmen an Schulgebäuden wie Sanierung, Umbau, Erweiterung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten. Grundlage sind Bundesfinanzhilfen für finanzschwache Kommunen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für finanzschwache Gemeinden und Gemeindeverbände sinnvoll. Als finanzschwach gelten hier Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Jahr 2016 Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten haben. Sie ist besonders passend für Träger, die Schulgebäude und zugehörige Einrichtungen verbessern wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung mit Anteilfinanzierung. In der Regel beträgt der Zuschuss 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden unter anderem Schulgebäude, Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen sowie Arbeits- und Werkstätten und Labore.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag musste vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, also vor dem Abschluss rechtsverbindlicher Liefer- und Leistungsverträge. Mit dem Vorhaben durfte erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids oder nach einer Genehmigung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn begonnen werden. Weitere Anträge sind nicht mehr möglich, weil das Programm ausgeschöpft ist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Weitere Anträge sind ausgeschlossen, weil das Programm ausgeschöpft ist. Nicht förderfähig sind Antragsteller, die nicht als finanzschwache Gemeinden oder Gemeindeverbände gelten. Ein Fördergesuch kann außerdem scheitern, wenn das Vorhaben bereits vor Antragstellung oder vor der erforderlichen Genehmigung begonnen wurde oder wenn Vergabevorschriften nicht eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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