Zuschuss

LFI M-V: Nachhaltige und integrierte Stadt­entwicklung (EFRE VI)

Die Förderung soll die städtische Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Bildung und Soziales sowie Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz. Außerdem soll soziale Trennung in Städten verringert und Stadt- und Ortszentren aufgewertet werden.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die städtische Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Bildung und Soziales sowie Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz. Außerdem soll soziale Trennung in Städten verringert und Stadt- und Ortszentren aufgewertet werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Gemeinden sinnvoll, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Ober- oder Mittelzentren festgelegt sind. Diese Gemeinden können die Förderung in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde auch an Dritte weiterleiten, wenn keine Gewinnerzielung vorgesehen ist. Die Gemeinde bleibt dabei für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlich.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Zuweisung als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge müssen digital über das Förderportal EFRE VI gestellt werden. Antragsstichtage sind der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine Antragstellung in Papierform ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Förderantrag kann ausgeschlossen sein, wenn das Vorhaben bereits vor der Bewilligung der Zuwendung oder vor der Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns gestartet wurde. Eine Weiterleitung der Förderung an Dritte ist nicht möglich, wenn dabei eine Gewinnorientierung vorliegt. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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