Zuschuss

LFI M-V: Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen

Die Förderung soll Barrieren im bestehenden Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern verringern. Unterstützt werden bauliche Anpassungen für barrierearmes Wohnen in selbst genutztem Wohneigentum oder in selbst genutzten Mietwohnungen.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Barrieren im bestehenden Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern verringern. Unterstützt werden bauliche Anpassungen für barrierearmes Wohnen in selbst genutztem Wohneigentum oder in selbst genutzten Mietwohnungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümer, die in ihrem eigenen Wohnraum Barrieren abbauen möchten. Sie ist auch für Mieter geeignet, wenn sie ihre selbst genutzte Mietwohnung barrierearm anpassen wollen und das Einverständnis des Eigentümers oder Vermieters vorliegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung. Gefördert werden barrierenreduzierende bauliche Maßnahmen, zum Beispiel die Anpassung von Raumgeometrien, die Verbreiterung von Türdurchgängen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen oder die Nachrüstung mit Aufzügen. Die Zuschusshöhe beträgt 30 % von maximal 15.000 EUR förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, also vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Die Baumaßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung fertiggestellt sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde, insbesondere durch den Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Bei Mietwohnungen ist eine Förderung nicht möglich, wenn das Einverständnis des Eigentümers oder Vermieters fehlt. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, und eine Bewilligung kann ausbleiben, wenn keine ausreichenden Haushaltsmittel verfügbar sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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