Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Tierschutzsituation in Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unterstützt werden die Einrichtung und der Ausbau von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Einrichtungen, die Fundtiere, fortgenommene, eingezogene oder sichergestellte Tiere aufnehmen. Auch Einrichtungen für kranke, verletzt aufgefundene oder aus anderen Gründen hilflose Wildtiere gehören zur Zielgruppe. Dazu zählen Tierheime und ähnliche Einrichtungen wie zum Beispiel Gnadenhöfe oder Tierauffangstationen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung. Gefördert werden zum Beispiel Neubauten, Erweiterungen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Verbesserungen bei Hygiene, Energieeffizienz und Ausstattung von Tierunterbringungsplätzen. Der Antrag muss schriftlich und vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Vorschriften des Tierschutzgesetzes nicht eingehalten werden oder notwendige behördliche Genehmigungen nicht nachgewiesen werden. Ebenfalls problematisch ist es, wenn mit dem Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen wurde. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, da die Entscheidung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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