Zuschuss

LFI M-V: Wissenschaftliche Geräte

Die Förderung soll die Forschungs­kompetenz an Hochschulen und außer­universitären Forschungs­einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Dafür unterstützt sie den Ausbau und die Modernisierung der technischen und infrastrukturellen Ausstattung für Spitzenforschung in den RIS-Bereichen. Außerdem soll sie helfen, die Innovationsfähigkeit der lokalen Wirtschaft durch bessere Forschungsbedingungen und mehr Drittmittel zu verbessern.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll die Forschungs­kompetenz an Hochschulen und außer­universitären Forschungs­einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern stärken. Dafür unterstützt sie den Ausbau und die Modernisierung der technischen und infrastrukturellen Ausstattung für Spitzenforschung in den RIS-Bereichen. Außerdem soll sie helfen, die Innovationsfähigkeit der lokalen Wirtschaft durch bessere Forschungsbedingungen und mehr Drittmittel zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für staatliche Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie für durch das Land institutionell geförderte außer­universitäre Forschungs­einrichtungen sinnvoll. Sie richtet sich an Einrichtungen, die ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten ausbauen oder moderne Technologien einführen möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben zur Verbesserung anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um eine Projektförderung als Anteilsfinanzierung, die in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss abdeckt. Gefördert werden insbesondere Investitionen in apparativ-technische Infrastruktur wie Laboreinrichtungen, Spezialgeräte, Forschungsinstrumente sowie zugehörige bauliche Anpassungen und Gebäude- und Kommunikationstechnik.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch kann ausgeschlossen oder abgelehnt werden, wenn der Antrag nicht formgebunden, nicht vollständig oder nicht beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht wird. Außerdem ist aus den Angaben erkennbar, dass nur staatliche Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und durch das Land institutionell geförderte außer­universitäre Forschungs­einrichtungen antragsberechtigt sind; andere Antragstellende kommen daher nicht in Betracht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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