Zuschuss

M-01 Eine Förderung für die Wärmedämmung von Gebäuden beantragen

Die Förderung unterstützt die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden, zum Beispiel an Fassade, Dach, Wänden und Böden. Ziel ist es, den Wärmeverlust zu senken und die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Zusätzlich kann es einen Bonus für besonders gute Dämmwerte und für die Kombination mit einer Photovoltaikanlage geben.

Stand 25.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: vd.ch Förderregion: Waadt

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden, zum Beispiel an Fassade, Dach, Wänden und Böden. Ziel ist es, den Wärmeverlust zu senken und die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern. Zusätzlich kann es einen Bonus für besonders gute Dämmwerte und für die Kombination mit einer Photovoltaikanlage geben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden im Kanton Waadt, deren Gebäude vor dem Jahr 2000 bewilligt wurden. Sie richtet sich nur an bereits beheizte Gebäudeteile, die energetisch verbessert werden sollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit umfassender Dämmung und gegebenenfalls zusätzlicher Photovoltaik.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem erreichten Dämmwert und nach dem betroffenen Bauteil; für bestimmte Bauteile sind 40 Franken pro Quadratmeter oder 70 Franken pro Quadratmeter möglich, bei besonders guter Dämmung in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage bis zu 100 Franken pro Quadratmeter. Ab einem Förderbetrag von 10’000 Franken muss ein CECB® Plus vorgelegt werden; nach Abschluss der Arbeiten muss der CECB® aktualisiert werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein zusätzlicher Antrag für den Bonus zur Effizienz der Gebäudehülle muss gleichzeitig mit der Maßnahme M-01 eingereicht werden und in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten. Förderanträge im Zusammenhang mit Photovoltaik und andere separate Förderungen müssen jeweils gesondert beantragt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Kein Beitrag wird für den alleinigen Austausch von Türen und Fenstern gewährt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Bauteile der Gebäudehülle gegen unbeheizte Räume, Neubauten, Erweiterungen und Aufstockungen. Förderfähig sind nur Gebäudeteile, die bereits im Ausgangszustand beheizt waren, und die Dämmung muss den U-Wert um mindestens 0,07 W/m²K verbessern. Der Mindestbetrag pro Antrag beträgt 3’000 Franken. Eine Kombination mit den Maßnahmen M-12, M-13 oder M-10 ist nicht möglich. Die erhöhte Förderung für besonders starke Dämmung gilt nur, wenn das gesamte betroffene Bauteil saniert wird. Für den Zusatzbeitrag mit Photovoltaik gelten weitere Bedingungen, insbesondere eine verstärkte Dämmung des gesamten betroffenen Dachs oder der gesamten betroffenen Fassade sowie eine ausreichende Belegung mit Photovoltaikmodulen auf günstig ausgerichteten Flächen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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