Zuschuss

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Wenn Sie in Hessen in die ökologische Entwicklung von Gewässern oder in den Hochwasserschutz investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz. Gefördert werden Vorhaben, die den ökologischen Zustand von Gewässern erhalten oder verbessern. Dazu gehören zum Beispiel naturnahe Gewässerstrukturen, die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische, Renaturierungen und Konzepte für die Entwicklung von Gewässern. Auch Maßnahmen zum Hochwasserschutz können gefördert werden, etwa Deiche, Hochwasserschutzmauern, Rückhaltebecken oder Pläne für besseres Hochwassermanagement. Außerdem sind unter bestimmten Bedingungen wissenschaftliche Begleituntersuchungen und der Kauf von Grundstücken förderfähig. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe hängt vom Vorhaben und von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab.

Die Maßnahme muss wirtschaftlich sinnvoll sein und den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Sie muss außerdem Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege berücksichtigen. Für Vorhaben zur Gewässerentwicklung gelten zusätzliche fachliche Anforderungen. Die Förderung kann auch für die Beseitigung von Hochwasserschäden genutzt werden, wenn es sich um einen außergewöhnlichen Aufwand handelt und die Schäden bestätigt sind.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche und kommunale Träger, die Gewässer ökologisch verbessern oder den Hochwasserschutz stärken wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die langfristig wirken und in bestehende Planungen oder Programme eingebunden sind. Auch Projekte mit wissenschaftlicher Begleitung oder mit Flächenbedarf können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben fachlich begründet und dauerhaft umsetzbar ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss zur Erreichung des Förderzwecks erforderlich sein.
    • Es muss wirtschaftlich sinnvoll sein.
    • Es muss den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
    • Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege müssen berücksichtigt werden.
    • Vorhaben zur Gewässerentwicklung müssen Teil eines Maßnahmenprogramms zur Wasserrahmenrichtlinie, Teil eines Gewässerentwicklungskonzepts oder Ergebnis einer Gewässerschau sein.
    • Die dauerhafte Unterhaltung der geförderten Maßnahme muss gesichert sein.
    • Bei Hochwasserschäden muss es sich um einen außergewöhnlichen Aufwand handeln und die Schäden müssen bestätigt sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Thema der Förderung
    • Gewässerentwicklung
    • Hochwasserschutz

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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