Zuschuss

Markterschließungsrichtlinie

Wenn Sie als Institution, Verband oder Branchennetzwerk Vorhaben zur Markterschließung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Markterschließung im Land Brandenburg. Sie richtet sich an Gemeinschaftsprojekte von wirtschaftsnahen Institutionen und kann als Zuschuss beantragt werden. Gefördert werden zum Beispiel gemeinsame Projekte auf Messen und Ausstellungen, Kontakt- und Kooperationsbörsen, Workshops, Informationsveranstaltungen sowie digitale oder hybride Formate. Auch Begleitmaßnahmen zur Unterstützung von Markterschließungsinitiativen können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken. Es gibt dabei eine Obergrenze von 195.000 Euro. Für Workshops und Informationsveranstaltungen ist der Zuschuss auf 50.000 Euro begrenzt. Für Kontakt- und Kooperationsbörsen sind bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für wirtschaftsnahe Institutionen, Verbände, Kammern und Branchennetzwerke mit Sitz in Brandenburg. Sie passt besonders gut, wenn gemeinsame Maßnahmen zur Erschließung neuer Märkte geplant sind. Auch Organisationen der Wirtschaftsförderung können profitieren. Wichtig ist, dass die Vorhaben nicht auf direkten Verkauf ausgerichtet sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • wirtschaftsnahe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Institutionen mit Sitz im Land Brandenburg
    • Vorhaben muss zu den satzungsgemäßen oder vertraglich festgelegten Aufgaben passen
    • Maßnahme darf noch nicht anderweitig finanziert sein
    • Gemeinschaftsprojekte mit mindestens 5 Teilnehmenden
    • Bei Begleitmaßnahmen zu Unternehmensreisen soll die Zahl brandenburgischer Teilnehmender nicht unter 10 liegen
    • Teilnahme muss für Unternehmen diskriminierungs- und kostenfrei möglich sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Beginn des Vorhabens vor der Antragstellung
    • Maßnahmen, die bereits im Rahmen einer institutionellen oder sonstigen Förderung finanziert werden
    • Gemeinschaftsprojekte, die überwiegend dem Direktverkauf dienen
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Thema der Förderung
    • Markterschließung
    • Außenwirtschaft
    • Messen und Ausstellungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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