Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Bayerische Ministerpräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen, die in Bayern wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Diese Patenschaft wird auf Antrag der Personensorgeberechtigten gewährt und erfolgt durch eine Urkunde, die vom Ministerpräsidenten unterzeichnet wird. Ziel der Förderung ist es, die besonderen Herausforderungen für Familien mit Mehrlingen anzuerkennen und die damit verbundenen Sonderaufwendungen zu unterstützen.
Die Zuwendung beträgt einmalig 1.000 Euro pro Mehrlingskind und ist einkommensunabhängig. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge gestellt werden. Es entstehen keine Kosten für die Antragsteller, und es gibt keine Verpflichtungen für den Ehrenpaten.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein Online-Verfahren, wobei die Wohnsitzgemeinde die Voraussetzungen bestätigen muss. Die Staatskanzlei entscheidet über den Antrag und überweist die Zuwendung auf ein angegebenes Konto.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Familien, die Drillinge oder mehr Kinder gleichzeitig geboren haben und in Bayern leben. Sie richtet sich an Personensorgeberechtigte dieser Mehrlingsfamilien, die finanzielle Unterstützung für die besonderen Aufwendungen nach der Geburt benötigen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: Innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge
- Ansprechpunkt: Bayerische Staatskanzlei
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Kinder müssen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen
- Hauptwohnsitz in Bayern
- mögliche Ausschlusskriterien: Keine
- Anbieter der Förderung: Bayerische Staatskanzlei
- Thema der Förderung: Mehrlingsgeburt
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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