Zuschuss

Meisterbonus Zusatzleistung zur Weiterbildung und zum Abschluss "Meister"

Die Förderung unterstützt den erfolgreichen Abschluss einer Meisterweiterbildung in Sachsen. Sie soll Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Meisterprüfung mit einem finanziellen Zuschuss entlasten.

Stand 28.08.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung unterstützt den erfolgreichen Abschluss einer Meisterweiterbildung in Sachsen. Sie soll Absolventinnen und Absolventen nach bestandener Meisterprüfung mit einem finanziellen Zuschuss entlasten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die in Sachsen erfolgreich eine Meisterprüfung als Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin, Industriemeister oder Industriemeisterin sowie Fachmeister oder Fachmeisterin abgeschlossen haben. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Prüfung in Sachsen abgenommen und beurkundet wurde und ein Bezug zu Sachsen über Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort besteht. Auch bei fehlendem Wohnsitz in Sachsen kann eine Förderung möglich sein, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin in Sachsen vorliegt.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Es handelt sich um einen zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Festbetrag von 3.000 Euro pro Absolventin oder Absolvent. Der Antrag wird nicht von der einzelnen Person selbst, sondern durch die zuständige sächsische Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Bis zum 31.12.2026 gilt, dass die Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein darf. Ab dem 01.01.2027 darf die Antragstellung nicht später als 6 Monate nach Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis erfolgen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn die Meisterprüfung nicht durch die fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet wurde. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Förderung, wenn kein ausreichender Bezug zu Sachsen über Hauptwohnsitz, Beschäftigungsort oder späteren Beschäftigungsort als selbstständiger oder angestellter Meister oder Meisterin besteht. Außerdem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die maßgeblichen Fristen überschritten sind oder wenn bereits eine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder erhalten wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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