Zuschuss

Meistergründungsprämie

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung eines Unternehmens planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie des Landes Berlin erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Meistergründungsprämie ist eine Förderung des Landes Berlin für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Sie unterstützt Menschen, die ein Unternehmen gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Handwerksunternehmen beteiligen wollen. Die Förderung ist ein einmaliger Zuschuss. Es gibt eine Basisförderung und zusätzlich Geld, wenn neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden. In manchen Fällen gibt es höhere Beträge, zum Beispiel bei frauenatypischen Berufen.

Die Förderung wird über die Handwerkskammer Berlin beantragt. Vor der Gründung ist eine Beratung nötig. Für die zusätzliche Förderung für Arbeits- oder Ausbildungsplätze gelten weitere Bedingungen. Die Förderung wird aus Mitteln des Landes Berlin und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich zum ersten Mal selbstständig machen wollen. Sie passt auch für Personen mit einer Ausnahmebewilligung, wenn sie die Meisterprüfung später nachweisen. Auch bei einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung kann die Förderung helfen. Besonders interessant ist sie für Menschen, die zusätzlich neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze schaffen möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für die Basisförderung: vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
    • Für die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung: innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der ersten 3 Jahre der Selbstständigkeit
  • Ansprechpunkt
    • Handwerkskammer Berlin
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Meisterprüfung im Handwerk
    • erste Selbstständigkeit innerhalb von 4 Jahren nach der deutschen Meisterprüfung
    • bei Beteiligung: mindestens 30 Prozent Kapitalanteil und Sperrminorität
    • keine erheblichen Einkünfte aus anderer selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit für 3 Jahre
    • Staatsangehörigkeit der EU, des EWR oder der Schweiz oder ein Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
    • bei zusätzlicher Förderung: Schaffung von mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder eines Ausbildungsplatzes
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine erste Selbstständigkeit im genannten Zeitraum
    • keine Meisterprüfung und kein rechtzeitiger Nachweis bei Ausnahmebewilligung
    • bei Beteiligung kein ausreichender Kapitalanteil oder keine Sperrminorität
    • keine Erfüllung der Bedingungen für neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze
  • Anbieter der Förderung
    • Land Berlin
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung im Handwerk
    • Betriebsübernahme
    • tätige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen
    • Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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