MFG Filmförderung: Investitionsförderung für gewerbliche Filmtheater

Die MFG Filmförderung bietet eine Investitionsförderung an. Der vorliegende Text enthält jedoch keine weiteren Angaben zu Ziel, Inhalt oder Voraussetzungen des Förderprogramms.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: MFG Filmförderung Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll gewerbliche Filmtheater bei der Modernisierung ihrer Ausstattung und Technik sowie bei Umbaumaßnahmen unterstützen. In Einzelfällen können auch Maßnahmen für Marketing, Kundenbindung und besondere filmbezogene Veranstaltungen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für gewerbliche Filmtheaterbetreiber*innen in Baden-Württemberg gedacht. Sinnvoll ist sie für Kinos, die investieren, umbauen, verlagern oder neu errichten wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es werden Zuschüsse vergeben. Für Investitionen in Ausstattung, Technik, Umbau, Verlagerung oder Neuerrichtung beträgt der Zuschuss höchstens 30 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und maximal 50.000 Euro je Einzelfall; für Marketing, Kundenbindung und besondere filmbezogene Veranstaltungen sind bis zu 10.000 Euro möglich. Eigenleistungen zählen nicht als förderfähige Kosten und auch nicht als Finanzierungsmittel.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Frist zählt das Datum des postalischen Eingangs bei der MFG. Vor der Einreichung soll möglichst ein Beratungs­termin vereinbart werden, bei Erstanträgen oder komplexen Fällen spätestens 14 Tage vor Ablauf der Antragsfrist. Mit der Maßnahme darf nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein; in begründeten Fällen kann ein vorläufiger Antrag vorliegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die gegen die Verfassung oder gegen Gesetze verstoßen. Anträge können nicht berücksichtigt werden, wenn sie unvollständig sind oder nicht fristgerecht eingehen. Eine Bewilligung ist außerdem ausgeschlossen, wenn sich das Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Beihilfevorschriften befindet oder wenn mit der Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde, ohne dass ein zulässiger vorläufiger Antrag vorlag.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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