Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die MFG fördert Kommunale Kinos in Baden-Württemberg mit einer institutionellen Förderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Förderung durch die jeweilige Gemeinde oder den Landkreis. Es gibt dafür feste Voraussetzungen in der Vergabeordnung der MFG. In besonderen Fällen kann auch ein gewerblicher Kinobetrieb eine kulturell begründete Förderung nach dem Muster Kommunaler Kinos erhalten.
Der Antrag muss schriftlich im Original und zusätzlich digital eingereicht werden. Für das jeweilige Kalenderjahr gilt als Frist der 31.12. des vorherigen Kalenderjahres. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Antrags bei der MFG per Post. Für die Antragstellung gibt es ein Merkblatt und weitere Formulare zum Download.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunale Kinos in Baden-Württemberg, die eine institutionelle Unterstützung brauchen. Sie kann auch für gewerbliche Kinobetriebe interessant sein, wenn eine kulturell begründete Förderung im Sinne der Kommunalen Kinos möglich ist. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen der MFG-Vergabeordnung erfüllt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens bis zum 31.12. des vorhergehenden Kalenderjahres
- Ansprechpunkt
- MFG Filmförderung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kommunales Kino in Baden-Württemberg
- institutionelle Förderung
- Voraussetzungen nach Ziffer 6.1 der MFG-Vergabeordnung
- in Einzelfällen auch kulturell begründete Förderung für gewerbliche Kinobetriebe möglich
- Anbieter der Förderung
- MFG Filmförderung
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Kommunale Kinos
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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