Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien. Sie gilt vor allem für Projekte, die vollständig oder überwiegend animiert sind oder bei denen viele virtuelle Dreharbeiten oder visuelle Effekte eingesetzt werden. Es handelt sich um einen Zuschuss.
Die Förderung kann bis zu einer Million Euro betragen. Außerdem soll sie höchstens 20 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten decken, die in Baden-Württemberg anfallen und vom Line Producer zu verantworten sind. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
Vor der Antragstellung gibt es ein verpflichtendes Antragsgespräch. Erst danach werden die nötigen Unterlagen und Formulare zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung erfolgt in Papierform und zusätzlich auf CD, DVD oder USB-Stick.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Line Producer, die für diesen Bereich verantwortlich sind. Dazu zählen zum Beispiel Service-Produzentinnen und Service-Produzenten sowie Animations- oder VFX-Studios. Sie passt besonders zu Projekten mit Animation, virtuellen Dreharbeiten oder vielen visuellen Effekten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- ganzjährig
- Ansprechpunkt
- MFG Filmförderung
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Produktion von fiktionalen oder dokumentarischen Filmen und Serien
- vollständig oder überwiegend animierte Projekte
- Projekte mit großem Anteil an virtuellen Dreharbeiten oder visuellen Effekten
- antragsberechtigt ist der verantwortliche Line Producer
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherten Angaben im Text
- Anbieter der Förderung
- MFG Filmförderung
- Thema der Förderung
- Filmförderung
- Line Producer
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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