Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Verleih- und Vertriebsmaßnahmen unterstützen, die für Baden-Württemberg besonders wichtig sind. Es geht um Vorhaben mit filmkulturellem oder filmwirtschaftlichem Interesse.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Verleih- und Vertriebsunternehmen gedacht. In Einzelfällen können auch Produzent*innen einen Antrag stellen. Sie ist vor allem für fiktionale und dokumentarische Filme sinnvoll, besonders für Kinofilme.
Wie funktioniert die Förderung?
Es kann ein erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen beantragt werden. Die Anträge müssen postalisch im Original und zusätzlich digital eingereicht werden, zum Beispiel per E-Mail oder auf CD beziehungsweise USB-Stick. Außerdem muss eine Sichtung des Films in der Endfassung als Streaming-Link möglich sein.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Für die Frist zählt das Datum des postalischen Eingangs bei der MFG.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Es gibt keine klar genannten Ausschlusskriterien im Ausgangsmaterial.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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