Darlehen

Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank – Leben & Wohnen

Wenn Sie eine Kindertagesstätte oder Mietwohnungen für junge Ehepaare und Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren bauen, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt den Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein zinsverbilligtes Darlehen der L-Bank. Gefördert werden Vorhaben, die neuen Wohnraum oder Betreuungsplätze schaffen. Die Wohnungen sollen dabei bestimmten Menschen helfen, die auf dem Markt keinen passenden Wohnraum finden.

Es gibt mehrere mögliche Schwerpunkte. Dazu gehören energieeffizienter Mietwohnraum, barrierearmer Mietwohnraum, Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen und Kindertagesstätten. Für die Förderung gelten technische und bauliche Anforderungen. Je nach Vorhaben müssen bestimmte energetische Mindeststandards oder Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden.

Der Antrag soll vor Baubeginn gestellt werden. Eine Miet- oder Belegungsbindung ist nicht vorgesehen. Die Förderung kann nicht für mehrere Schwerpunkte gleichzeitig für dasselbe Vorhaben genutzt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Kommunen. Auch andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können sie nutzen. Sie passt besonders für Vorhaben, bei denen neuer Mietwohnraum oder neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Wichtig ist, dass die Wohnungen überwiegend an junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren vermietet werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Baubeginn
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Neubau von energieeffizientem Mietwohnraum
    • Neubau von barrierearmem Mietwohnraum
    • Neubau von Mietwohnungen in Einrichtungen zum betreuten Wohnen
    • Neubau von Kindertagesstätten
    • Vermietung überwiegend an junge Ehepaare, Familien mit Kindern oder Seniorinnen und Senioren
    • Einhaltung der energetischen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz oder besser
    • bei barrierearmem Wohnraum: mindestens 2 barrierearme oder barrierefreie Bereiche
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • einzelne Wohnungen in Eigentümergemeinschaften
    • Einliegerwohnungen
    • gleichzeitige Nutzung mehrerer Förderschwerpunkte für dasselbe Vorhaben
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Neubau von Mietwohnungen und Kindertagesstätten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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