Zuschuss

Mikrodarlehen (MKD) Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Die Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) unterstützt den Mittelstand mit Darlehen. Sie richtet sich an Unternehmen des Mittelstands und bietet eine finanzielle Förderung in Form von Darlehen.

Stand 05.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: SAB Sachsen Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Menschen und Unternehmen mit einem Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel. Damit soll die Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen möglich werden. Das Darlehen kann für ein Vorhaben genutzt werden, wenn die Bedingungen der Richtlinie erfüllt sind. Es gibt feste Regeln zu Laufzeit, Rückzahlung und Antragstellung. Der Antrag läuft über ein Förderportal.

Gefördert werden nur bestimmte Vorhaben. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen und Betriebsmittel für eine selbständige Tätigkeit. Nicht gefördert werden unter anderem Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Beratungen zur Gründung und bestimmte Fahrzeuge. Auch einige Vorhaben mit Wohnimmobilien oder mit exportbezogenem Vorteil sind ausgeschlossen.

Für das Darlehen gelten klare Vorgaben zur Höhe und zur Rückzahlung. Es gibt einen Eigenanteil und das Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Nach der Auszahlung muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die Auszahlung und weitere Schritte werden ebenfalls über das Förderportal abgewickelt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für junge Unternehmen in der Anfangsphase. Sie passt auch für Menschen, die ein Unternehmen übernehmen oder eine selbständige Tätigkeit neu aufnehmen wollen. Wichtig ist, dass ein tragfähiges Konzept und die nötigen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind. Auch eine Festigung eines bestehenden jungen Unternehmens kann unterstützt werden.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe im Text
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Eigenanteil von 20 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen
    • Vorhandene Eigenmittel oder Eigenleistungen
    • KMU-Status
    • Tragfähiges Unternehmenskonzept
    • Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Fahrzeuge im Straßengüterverkehr
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen
    • Beratungen zur Unternehmensgründung
    • Investitionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien mit anschließender Fremdvermietung in Dresden, Leipzig und Chemnitz
    • Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
    • Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte
    • Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
    • Tankstellen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Antragsteller mit beantragtem oder eröffnetem Insolvenzverfahren
    • Antragsteller mit abgegebener eidesstattlicher Versicherung oder Vermögensauskunft
    • Unternehmen der Primärerzeugung
    • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung nach der genannten De-minimis-Regelung
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsische Aufbaubank (SAB)
  • Thema der Förderung
    • Darlehen für den Mittelstand
    • Existenzgründung
    • Selbständige wirtschaftliche Tätigkeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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