Zuschuss

Mobilfunk; Beantragung einer Förderung

Anwendbarkeit Die Mobilfunkförderrichtlinie ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Das Bayerische Wirtschaftsministerium beabsichtigte, das Erfolgsprogramm fortzusetzen.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung diente dem Ausbau der Mobilfunkversorgung in Bayern. Ziel war es, Regionen besser mit mobilem Breitband zu versorgen, in denen der Markt keine ausreichende Versorgung schafft. Gefördert wurden Lösungen mit LTE- oder 5G-Technik. Auch der Bau oder die Ertüchtigung passiver Infrastruktur für Mobilfunk konnte unterstützt werden.

Die Förderung war als Zuschuss gedacht. Sie wurde als Projektförderung mit Anteilfinanzierung gewährt. Im Mietmodell konnten bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert werden, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent. Im BOS-Modell lag der Fördersatz grundsätzlich bei bis zu 80 Prozent. Die Förderung war je Projekt auf 500.000 Euro begrenzt.

Die Richtlinie ist zum 31.12.2022 außer Kraft getreten. Laut Text können keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden. Laufende Förderprojekte werden aber weiter nach der Richtlinie abgewickelt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung war vor allem für Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern sinnvoll. Sie richtete sich auch an Netzbetreiber, wenn es um die Mitnutzung von BOS-Masten ging. Sinnvoll war sie für Vorhaben in Gebieten ohne ausreichende Mobilfunkversorgung. Voraussetzung war, dass das Vorhaben zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung führt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine neuen Förderanträge mehr möglich.
  • Ansprechpunkt
    • Regierung der Oberpfalz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss zu einer wesentlichen Verbesserung der Versorgung mit mobilem Breitband führen.
    • Es muss sich um ein Gebiet handeln, in dem bislang keine ausreichende Versorgung mit Sprachmobilfunk besteht.
    • Der Betrieb muss mindestens sieben Jahre gewährleistet sein.
    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Technische Funklösungen ohne Mobilität der Nutzer, insbesondere WLAN, sind ausgeschlossen.
    • Eine mehrfache Zuwendung für dasselbe Gebiet ist ausgeschlossen.
    • Nicht förderfähig sind insbesondere Antennenanlagen, andere aktive Infrastruktur und Kosten für Grunderwerb oder Grundpacht.
  • Anbieter der Förderung
    • Regierung der Oberpfalz
  • Thema der Förderung
    • Mobilfunk

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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