Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll landwirtschaftliche Betriebe in Sachsen unterstützen, die Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch schwierige Standortbedingungen entstehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für aktive Betriebsinhaber in Sachsen gedacht, die landwirtschaftliche Flächen selbst bewirtschaften. Sinnvoll ist sie besonders für Betriebe in benachteiligten Gebieten, die einen finanziellen Ausgleich brauchen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Ausgleichszulage wird im Rahmen der Antragstellung gemeinsam mit den Direktzahlungen und der flächenbezogenen Agrarförderung über den Sammelantrag in DIANAweb beantragt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Sammelantrag ist bis zum 15. Mai eines Antragsjahres zu stellen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die neue Förderrichtlinie FRL AZL/2026.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Flächen außerhalb Sachsens; dafür muss ein Antrag im jeweiligen Bundesland gestellt werden. Außerdem gilt eine Mindestförderfläche von 3,0000 ha, und einzelne Schläge müssen mindestens 0,1000 ha groß sein.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.