Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll innovative und technologisch fortschrittliche Investitionsvorhaben unterstützen, die zugleich auf Umweltverträglichkeit und nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet sind. Sie soll die digitale Transformation im Sinne von Transizione 4.0 stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in strukturschwächeren Regionen Süditaliens verbessern. Besonders berücksichtigt werden Vorhaben mit Beitrag zu Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Mikrounternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die in den weniger entwickelten Regionen Süditaliens tätig sind, also in Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sizilien und Sardinien. Sie richtet sich an Unternehmen, die bereits ordnungsgemäß tätig sind, über ausreichende betriebliche Nachweise verfügen und ein Investitionsvorhaben in diesen Regionen umsetzen wollen. Besonders passend ist sie für Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe sowie für bestimmte unternehmensnahe Dienstleistungen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und als zinsvergünstigtes Darlehen. Insgesamt können bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben abgedeckt werden, davon 35 % als Zuschuss und 40 % als vergünstigtes Darlehen. Die Unternehmen müssen mindestens 25 % der Gesamtausgaben selbst oder über eine externe Finanzierung ohne weitere öffentliche Unterstützung tragen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragstellung beginnt am 6. Oktober 2026. Die Anträge können vorher ab dem 10. September 2026 um 12:00 Uhr vorbereitet werden. Die Einreichung ist werktags von Montag bis Freitag jeweils von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr ausschließlich elektronisch möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß gegründet, eingetragen oder aktiv sind, sich in freiwilliger Liquidation befinden oder einem Insolvenzverfahren mit Abwicklungszweck unterliegen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen ohne ordnungsgemäße Buchführung und ohne die geforderten Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen, Unternehmen mit Verstößen gegen Bau-, Arbeits-, Unfallverhütungs-, Umwelt- oder Beitragspflichten sowie Unternehmen, die frühere Rückforderungen des Ministeriums nicht beglichen haben. Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn in den zwei Jahren vor dem Antrag eine Verlagerung zur betroffenen Betriebsstätte erfolgt ist, wenn ein Ausschlusstatbestand nach dem Ministerialdekret vom 18. März 2026 vorliegt, wenn das Vorhaben vor Antragstellung begonnen wurde, wenn die Investition nicht in den genannten Regionen umgesetzt wird, wenn die Ausgaben unter 750.000 Euro oder über 5.000.000 Euro liegen oder mehr als 70 % des letzten Umsatzes betragen, wenn die Maßnahme nicht die erforderlichen digitalen Technologien schwerpunktmäßig nutzt oder wenn sie in ausgeschlossenen Branchen liegt oder das DNSH-Prinzip nicht einhält. Pro Unternehmen ist grundsätzlich nur ein Antrag zulässig, außer nach einer Ablehnung kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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