Zuschuss

Naturnahe Gewässerentwicklung und Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw/LWH)

Wenn Sie dazu beitragen, die natürliche Gewässerentwicklung und die Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes in Brandenburg zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die Gewässer in Brandenburg naturnah entwickeln und den Landschaftswasserhaushalt stärken. Es geht darum, Wasser in der Landschaft besser zu halten, den Abfluss von Gewässern zu verbessern und das Wassermanagement zu stärken. Auch vorbereitende Arbeiten und Erhebungen können gefördert werden.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Je nach Finanzierungsart können bis zu 100 Prozent oder bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Es gibt eine Bagatellgrenze von 2.500 Euro. Für bestimmte Vorhaben ist eine Prüfung und Zustimmung durch eine Regionale Arbeitsgruppe nötig. Anträge für ELER-Vorhaben sind nur zu festen Terminen möglich, Anträge für GAK-Vorhaben jederzeit.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Träger, die Gewässer und den Wasserhaushalt in Brandenburg verbessern wollen. Dazu gehören vor allem Gewässerunterhaltungsverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für bestimmte Vorhaben können auch gemeinnützige private Körperschaften wie Naturschutzverbände und Vereine infrage kommen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • ELER-Förderanträge können stichtagsgebunden eingereicht werden.
    • Anträge für eine GAK-Förderung sind jederzeit möglich.
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Maßnahme muss zur naturnahen Gewässerentwicklung oder zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes beitragen.
    • Sie muss mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie vereinbar sein.
    • Das Vorhaben muss in der Fördergebietskulisse im Land Brandenburg liegen.
    • Vor der Antragstellung muss der Projektvorschlag durch eine Regionale Arbeitsgruppe geprüft und befürwortet werden.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Anträge von Personen oder Stellen außerhalb der genannten Antragsberechtigten sind ausgeschlossen.
    • Das Land selbst ist nicht antragsberechtigt.
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Thema der Förderung
    • Naturnahe Gewässerentwicklung
    • Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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