Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt Menschen bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Sie soll helfen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie in Vollzeit auch den Lebensunterhalt während der Fortbildung zu finanzieren. Außerdem kann sie zusätzliche Kosten wie Material für Prüfungsarbeiten und Kinderbetreuung abfedern.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Personen gedacht, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen, zum Beispiel als Meisterin oder Meister, Erzieherin oder Erzieher, Technikerin oder Techniker, Fachwirtin oder Fachwirt oder Betriebswirtin oder Betriebswirt. Sie ist sinnvoll für Menschen in einer Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder Teilzeit. Voraussetzung ist unter anderem ein Wohnsitz in Niedersachsen oder Bremen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, für Materialkosten bei der fachpraktischen Arbeit und für Alleinerziehende als Kinderbetreuungszuschlag. Für Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss gezahlt werden. Die Förderung ist teils einkommens- und vermögensunabhängig; bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann außerdem ein Darlehensanteil enthalten sein, der teilweise oder ganz erlassen werden kann.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag soll möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Spätestens muss der Antrag bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnittes eingehen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bei fristgerechter Antragstellung rückwirkend gefördert werden; Unterhaltsbeiträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Hochschulabschlüsse, Umschulungen auf Ausbildungsniveau, schulische Berufsausbildungen und einfache Zertifikatslehrgänge. Die Fortbildung muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel mindestens 400 Unterrichtsstunden, bei der ersten Fortbildungsstufe mindestens 200 Unterrichtsstunden. Außerdem ist eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 70 % der Unterrichtsstunden nötig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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