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NBank - Auszubildende aus Insolvenzbetrieben

Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zu übernehmen oder einzustellen, damit diese ihre begonnene Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Gleichzeitig soll so der Einstieg in den Beruf gesichert und der Fachkräftenachwuchs gestärkt werden.

Stand 21.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen dabei unterstützen, Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zu übernehmen oder einzustellen, damit diese ihre begonnene Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Gleichzeitig soll so der Einstieg in den Beruf gesichert und der Fachkräftenachwuchs gestärkt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und Betriebe, Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Angehörige der Freien Berufe, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen sowie Verwaltungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Voraussetzung ist, dass sie eine Betriebsstätte oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen haben. Ausgenommen sind Dienststellen des Landes und des Bundes.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden Ausgaben für die Ausbildungsvergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wenn ein Auszubildender aus einem Insolvenzunternehmen zur Fortführung der Ausbildung übernommen oder eingestellt wird. Der Zuschuss beträgt maximal 40 % in der „Stärker entwickelten Region“ und maximal 60 % in der „Übergangsregion“ der förderfähigen Ausgaben.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Berücksichtigt werden nur volle Ausbildungsmonate, die sich aus der Vertragsniederschrift ergeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig sind Ausbildungsverhältnisse mit einer Vertragslaufzeit von weniger als sechs Monaten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Antragstellende ohne Betriebsstätte oder Ausbildungsstätte in Niedersachsen. Dienststellen des Landes und des Bundes sind von der Förderung ausgenommen. Außerdem werden nur sozialversicherungspflichtige Ausbildungsverhältnisse gefördert.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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