Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll eine landesweit einheitlich hohe Ausbildungsqualität in Niedersachsen sichern. Außerdem soll sie die betriebliche Ausbildung unterstützen, indem anerkannte Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung sowie die dazugehörige Internatsunterbringung mit Vollverpflegung mitfinanziert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft und Stufenausbildung Bau. Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Niedersachsen. Handwerkskammern und andere nicht handwerkliche Träger können als Erstempfänger die Mittel auch an weitere durchführende Stellen weiterleiten.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Gefördert werden anerkannte Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen sowie die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen. Das Projekt umfasst alle in einem Kalenderjahr bei einem Maßnahmenträger durchgeführten und anerkannten Lehrgänge.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag soll grundsätzlich bis zum 01.11. für das Folgejahr über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Ausschlussfrist.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Lehrgänge für Auszubildende von Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Auszubildende von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, von gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, aus freien Berufen und Gesundheitsberufen sowie von Großunternehmen. Außerdem müssen die Lehrgänge als Wochenlehrgänge durchgeführt werden. Die überbetriebliche Ausbildungsstätte muss im beantragten Programmgebiet liegen; bei Maßnahmen außerhalb dieses Gebietes sind nur Ausnahmen nach Zulassung durch die Bewilligungsstelle möglich.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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