Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Berufliche Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (ÜLU)

Die Förderung soll eine landesweit einheitlich hohe Ausbildungsqualität in Niedersachsen sichern. Außerdem soll sie die betriebliche Ausbildung unterstützen, indem anerkannte Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung sowie die dazugehörige Internatsunterbringung mit Vollverpflegung mitfinanziert werden.

Stand 21.08.2026 Nächste Abgabefrist 01.11.2026   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll eine landesweit einheitlich hohe Ausbildungsqualität in Niedersachsen sichern. Außerdem soll sie die betriebliche Ausbildung unterstützen, indem anerkannte Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung sowie die dazugehörige Internatsunterbringung mit Vollverpflegung mitfinanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft und Stufenausbildung Bau. Gefördert werden juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Niedersachsen. Handwerkskammern und andere nicht handwerkliche Träger können als Erstempfänger die Mittel auch an weitere durchführende Stellen weiterleiten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung. Gefördert werden anerkannte Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in der Grundstufe und in den Fachstufen sowie die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen. Das Projekt umfasst alle in einem Kalenderjahr bei einem Maßnahmenträger durchgeführten und anerkannten Lehrgänge.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag soll grundsätzlich bis zum 01.11. für das Folgejahr über das Kundenportal der NBank gestellt werden. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Ausschlussfrist.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Lehrgänge für Auszubildende von Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Auszubildende von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, von gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, aus freien Berufen und Gesundheitsberufen sowie von Großunternehmen. Außerdem müssen die Lehrgänge als Wochenlehrgänge durchgeführt werden. Die überbetriebliche Ausbildungsstätte muss im beantragten Programmgebiet liegen; bei Maßnahmen außerhalb dieses Gebietes sind nur Ausnahmen nach Zulassung durch die Bewilligungsstelle möglich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.