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NBank - Brachflächenrevitalisierung

Die Förderung soll verschmutzte Brachflächen in Niedersachsen wieder nutzbar machen. Sie unterstützt Vorhaben zur Sanierung von Flächen, damit Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme neuer Flächen verringert werden. Dabei sollen auch die spätere Nutzung und die biologische Vielfalt berücksichtigt werden.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2025  abgelaufen Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll verschmutzte Brachflächen in Niedersachsen wieder nutzbar machen. Sie unterstützt Vorhaben zur Sanierung von Flächen, damit Umweltschäden beseitigt und die Inanspruchnahme neuer Flächen verringert werden. Dabei sollen auch die spätere Nutzung und die biologische Vielfalt berücksichtigt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für juristische Personen des privaten Rechts sinnvoll. Sie richtet sich an Vorhaben zur Revitalisierung von Brachflächen in Niedersachsen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit hohem Sanierungsaufwand.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 75 Prozent. Gefördert werden unter anderem die Sanierung verschmutzter Brachflächen, Detailplanungen, Überwachungsmaßnahmen und unter bestimmten Bedingungen auch Gebäudeabbrüche. Zusätzlich bietet die NBank eine unabhängige, individuelle und bedarfsgerechte Beratung an.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der letzte Antragsstichtag war der 31. Dezember 2025. Ein neuer Stichtag wird bekanntgegeben, falls einer festgelegt wird. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, bei denen die antragstellende Organisation oder ein Dritter ohnehin zur Durchführung verpflichtet ist und diese Pflicht durchsetzbar ist. Auch Vorhaben, die von der unteren Bodenschutzbehörde im Wege der Ersatzvornahme ausgeführt werden, sind ausgeschlossen. Außerdem muss die Fläche in Niedersachsen liegen, zum Zeitpunkt der Antragstellung ungenutzt sein, ein Nachnutzungskonzept vorliegen, die Finanzierung gesichert sein und die förderfähigen Ausgaben mindestens 300.000 Euro betragen. Bei Vorhaben mit Altlasten ist zusätzlich eine Aufnahme ins Altlastenkataster und eine Gefährdungsabschätzung erforderlich.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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