Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll erfolgreiche Aufstiegsfortbildungen belohnen. Dafür gibt es eine einmalige Prämie von 1.300 Euro.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Personen gedacht, die eine Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Sinnvoll ist sie für Absolventinnen und Absolventen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt eine nicht rückzahlbare Prämie als Zuschuss in Höhe von 1.300 Euro. Die Förderung wird nur einmal pro Person gewährt und nur, solange dafür Mittel im Landeshaushalt vorhanden sind. Der Antrag wird online über das Kundenportal der NBank gestellt; dafür müssen unter anderem das Prüfungszeugnis und je nach Wohnort eine Meldebescheinigung oder ein Beschäftigungsnachweis eingereicht werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Datum des Abschlusszeugnisses gestellt werden. Gefördert werden nur bestandene Prüfungen, deren Abschlussdatum seit dem 01.01.2019 liegt. Die Richtlinie gilt seit dem 01.01.2019 und läuft mit Ablauf des 31.12.2027 aus.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Anträge ohne erfolgreich bestandene Aufstiegsfortbildungsprüfung. Wer den Antrag nach Ablauf der 6-Monats-Frist stellt, erhält keine Förderung. Auch wenn der Hauptwohnsitz oder der sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsort nicht seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen liegt oder die nötigen Nachweise fehlen, kann der Antrag abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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