Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll digitale Innovationen im Verkehr unterstützen. Ziel ist es, Sicherheit und Effizienz im Verkehr zu erhöhen, die Mobilität flächendeckend zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit der Mobilitätsbranche zu stärken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie für Forschungseinrichtungen gedacht. Sinnvoll ist sie für Vorhaben in Niedersachsen, zum Beispiel für Projekte in der Digitalisierung des Verkehrs, des ÖPNV, der Logistik oder des Verkehrsmanagements.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen Zuschuss. Gefördert werden einmalig 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben; in Einzelfällen kann die Förderung auf bis zu 80 Prozent steigen. Die Förderhöhe liegt mindestens bei 25.000 Euro und höchstens bei 5 Millionen Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge konnten vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Der Antrag musste vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, und mit der Maßnahme durfte erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn war nur mit schriftlicher Zustimmung der Bewilligungsstelle möglich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Es sind keine neuen Anträge mehr möglich. Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten wie Provisionen oder Zinsen, Kosten für die IKT-Grundausstattung, Personalausgaben, Eigenleistungen, die Ersatzbeschaffung von Maschinen oder Geräten ohne höheren Digitalisierungsgrad sowie die Umsatzsteuer. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, und bei der Weitergabe von Fördermitteln an Verkehrsunternehmen ist ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag vorzulegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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