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NBank - Energetisch hochwertiger Mietwohnungsneubau in Mehrfamilienhäusern (einschließlich gemeinschaftlicher Wohnformen)

Die Förderung soll den Neubau von energetisch hochwertigen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern unterstützen. Gefördert werden neue Mietwohnungen, die mindestens den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erreichen. Damit soll neuer Wohnraum geschaffen und zugleich der Klima- und Umweltschutz gestärkt werden.

Stand 21.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Neubau von energetisch hochwertigen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern unterstützen. Gefördert werden neue Mietwohnungen, die mindestens den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erreichen. Damit soll neuer Wohnraum geschaffen und zugleich der Klima- und Umweltschutz gestärkt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Investierende, die Mietwohnraum in Niedersachsen neu bauen wollen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Einkommensgruppe A, B oder C sowie nach den Herstellungs- und Grundstückskosten beziehungsweise dem Kaufpreis beim Ersterwerb. Der Antrag ist bei der zuständigen Wohnraumförderstelle am Bauort einzureichen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden bereits begonnene Bauvorhaben. Als Beginn gilt grundsätzlich schon der Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages, der zur Ausführung des Vorhabens gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gebäude mit weniger als 3 Wohneinheiten, zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sowie nicht ortsfeste oder mobile Unterkünfte, Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und sonstige Unterkünfte oder bauliche Anlagen für nur zeitweise, befristete oder beherbergende Nutzung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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