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NBank - Fahrzeuge mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im ÖPNV

Die Förderung soll dazu beitragen, dass mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Autos nutzen. Dafür unterstützt sie den Einsatz von neuen Fahrzeugen mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im öffentlichen Personennahverkehr. So sollen Umwelt, Klima und Verkehr in den Gemeinden verbessert werden.

Stand 21.08.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2029   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll dazu beitragen, dass mehr Menschen öffentliche Verkehrsmittel statt des eigenen Autos nutzen. Dafür unterstützt sie den Einsatz von neuen Fahrzeugen mit klimaschonenden und umweltfreundlicheren Antriebssystemen im öffentlichen Personennahverkehr. So sollen Umwelt, Klima und Verkehr in den Gemeinden verbessert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verkehrsunternehmen, die straßengebundenen Linienverkehr in Niedersachsen betreiben. Dazu gehören Genehmigungsinhabende, Betriebsführende oder Auftragnehmende im Linienverkehr. Auch zuständige Aufgabenträger nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz können zur Zielgruppe gehören.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung für ein Projekt. Gefördert wird der Kauf neuer Kraftfahrzeuge für den ÖPNV, wenn diese klimaschonende und umweltfreundlichere Antriebssysteme haben. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, kann bei bestimmten kleineren Vorhaben ein Projektstart schon ab Antragseingang möglich sein. Projekte können nach dem Hinweis zur Förderperiode mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2029 bewilligt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Gebrauchte Kraftfahrzeuge sind von der Förderung ausgeschlossen. Fahrzeuge gelten nur dann als neu, wenn sie bei der Zulassung auf die antragstellende Person höchstens 10.000 Kilometer Laufleistung haben. Eine Förderung kommt außerdem nicht in Betracht, wenn kein öffentlicher Dienstleistungsauftrag vorliegt und auch die Förderung nach der De-minimis-Verordnung nicht möglich ist, wenn im Scoring-Verfahren weniger als 60 Punkte erreicht werden oder wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert nachgewiesen wird. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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