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NBank - Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren „HTI“

Die Förderung soll innovative Gründungen und Start-ups im Hightech-Bereich in Niedersachsen unterstützen. Sie soll helfen, aus neuen Hightech-Ideen marktfähige Innovationen und erfolgreiche Unternehmen zu machen. Außerdem soll sie die Entwicklung in der Gründungsphase beschleunigen und das Wachstum der niedersächsischen Wirtschaft stärken.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 01.01.2026  abgelaufen Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll innovative Gründungen und Start-ups im Hightech-Bereich in Niedersachsen unterstützen. Sie soll helfen, aus neuen Hightech-Ideen marktfähige Innovationen und erfolgreiche Unternehmen zu machen. Außerdem soll sie die Entwicklung in der Gründungsphase beschleunigen und das Wachstum der niedersächsischen Wirtschaft stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Hightech-Inkubatoren und -Akzeleratoren in Niedersachsen. Dazu gehören zum Beispiel Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Zusammenschlüsse solcher Einrichtungen. Auch Start-ups und Teams ohne gegründetes Unternehmen können als Letztempfänger unterstützt werden, wenn sie von einem solchen Inkubator oder Akzelerator betreut werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Er beträgt 40 % im SER-Gebiet oder 60 % im ÜR-Gebiet der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden unter anderem Coaching, Räumlichkeiten und Workshops; für bestimmte Personalkosten gelten Pauschalen und die Höchstfördersumme liegt bei 500.000 Euro pro Jahr.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, ist ein Start ab Eingang des Antrags bei der NBank möglich, wenn die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen. Alle anderen Projekte dürfen erst nach der Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn starten.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich. Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits aus anderen EU-Fonds wie ESF+, ELER oder EMFAF gefördert werden. Außerdem sind Schuldzinsen, Grunderwerb und Umsatzsteuer, soweit sie als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, nicht förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, und ein Projektstart vor der nötigen Genehmigung erfolgt auf eigenes Risiko.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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