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NBank - Förderung von Start-up-Zentren

Die Förderung soll Start-up-Zentren dabei helfen, Start-ups in der frühen Phase zu begleiten. Unterstützt werden Coaching, Intensivbetreuung, die Entwicklung von unternehmerischen Strukturen und die Skalierung von Produkten und Dienstleistungen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Start-up-Zentren dabei helfen, Start-ups in der frühen Phase zu begleiten. Unterstützt werden Coaching, Intensivbetreuung, die Entwicklung von unternehmerischen Strukturen und die Skalierung von Produkten und Dienstleistungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Betreiber von Start-up-Zentren in Niedersachsen. Sie richtet sich auch an Start-ups in den ersten fünf Jahren nach der Gründung sowie an Einzelpersonen und Projektteams vor der gesellschaftsrechtlichen Gründung, wenn sie durch ein Start-up-Zentrum begleitet werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, mit einer Höchstfördersumme von 300.000 Euro während des Bewilligungszeitraums. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip; der Bewilligungszeitraum kann bis zu 3 Jahre dauern.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die nicht zu den genannten Inhalten passen, zum Beispiel ohne Coaching, Intensivbetreuung oder Unterstützung von Start-ups in der Gründungs- und Seedphase. Das Start-up-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und ein bestehendes oder geplantes Engagement als akkreditierte begleitende Einrichtung im Rahmen des Gründungsstipendiums nachweisen können. Die Förderung erfolgt nach der De-Minimis-Verordnung; dabei gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro pro Unternehmen in drei Steuerjahren.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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