Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe dabei unterstützen, eine externe Unternehmensberatung zu nutzen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit zu stärken. Die Beratung soll helfen, wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen besser zu lösen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gedacht. Sinnvoll ist sie für Unternehmen in der Start- oder Festigungsphase, die sich professionell begleiten lassen wollen. Auch spezielle Beratungen, zum Beispiel zu Fachkräftegewinnung, Gleichstellung, Nachhaltigkeit oder Umweltschutz, können damit unterstützt werden.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für eine externe Unternehmensberatung. Die förderfähigen Beratungskosten liegen bei maximal 3.500 Euro; der Zuschuss beträgt je nach Standort der Betriebsstätte 80 % oder 50 % der Kosten, höchstens 2.800 Euro oder 1.750 Euro. Die Beratung muss als Einzelberatung durchgeführt werden, und der Antrag läuft online über das BAFA.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Jungunternehmen können das Beratungsgespräch bis zu 3 Monate vor der Antragstellung führen oder während der Beratung mit einem Coach. Für die Beratung selbst gibt es 6 Monate Zeit. Nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle muss die Beratung spätestens innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen und abgerechnet werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht förderfähig sind Unternehmen und Freie Berufe, die selbst in der Unternehmens-, Wirtschafts-, Steuer- oder Buchprüfung oder in ähnlicher beratender oder schulender Tätigkeit arbeiten oder arbeiten wollen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, die im Programm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind, Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder mit entsprechenden Voraussetzungen sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen. Nicht gefördert werden außerdem überwiegend rechtliche, steuerliche oder versicherungsbezogene Fragen, gutachterliche Stellungnahmen, Vermittlungstätigkeiten, Seminare, Workshops, Gruppenveranstaltungen und Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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