Unternehmen | Zuschuss

NBank - Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen im niedersächsischen Handwerk helfen, einen neuen, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Vollzeit zu schaffen. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Unternehmen gesichert und ihre Position am Markt gestärkt und erweitert werden.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2029   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen im niedersächsischen Handwerk helfen, einen neuen, unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in Vollzeit zu schaffen. Damit soll die wirtschaftliche Basis der Unternehmen gesichert und ihre Position am Markt gestärkt und erweitert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen im Handwerk mit Betriebsstätte in Niedersachsen gedacht. Sinnvoll ist sie für Betriebe, die sich neu gegründet haben, übernommen wurden oder bei denen sich neue Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mit mehr als 25 % am Kapital und an der Geschäftsführung beteiligt haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro. Gefördert werden Personalausgaben für eine neu angestellte Person, wenn ein neuer Arbeitsplatz in Niedersachsen entsteht und die Beschäftigung unbefristet, sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit mit mindestens 35 Stunden pro Woche erfolgt. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt werden, kann ein Start ab Eingang des Antrags bei der NBank möglich sein, wenn die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen. Die Laufzeit eines Vorhabens ist grundsätzlich auf eineinhalb Jahre begrenzt; außerdem werden Projekte mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2029 bewilligt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Personal, das in den zwölf Monaten vor der Einstellung bereits im Unternehmen beschäftigt war. Ebenfalls ausgeschlossen sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und Beschäftigungsverträge, die schon vor der Bewilligung unterschrieben wurden. Nicht förderfähig ist auch die Beschäftigung von abgebenden Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern im nachfolgenden Unternehmen sowie Personal, für das bereits ein Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit genutzt wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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