Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Jugendwerkstätten

Die Förderung soll junge Menschen mit Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben persönlich stabilisieren, sozial integrieren und auf Ausbildung oder Arbeit vorbereiten. Dafür werden Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten unterstützt. In besonderen Fällen können auch schulpflichtige junge Menschen mit Jugendhilfebedarf betreut werden.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll junge Menschen mit Schwierigkeiten beim Einstieg ins Berufsleben persönlich stabilisieren, sozial integrieren und auf Ausbildung oder Arbeit vorbereiten. Dafür werden Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten unterstützt. In besonderen Fällen können auch schulpflichtige junge Menschen mit Jugendhilfebedarf betreut werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren gedacht, die erwerbslos sind und besondere Unterstützung brauchen. Sie ist sinnvoll für junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf. Auch Träger der Jugendhilfe können davon profitieren, wenn sie Jugendwerkstätten betreiben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Unterstützt werden der Betrieb einer Jugendwerkstatt sowie in besonderen Fällen zusätzliche innovative Maßnahmen, wenn dafür ein gesonderter Förderaufruf vorliegt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beträgt 33 Monate. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich auf Antrag.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht förderfähig ist eine Jugendwerkstatt, wenn sie keine eigenständige Leistung der Jugendhilfe darstellt oder sich nicht klar von Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung abgrenzt. Eine Kombination mit ESF+-Mitteln aus anderen Bundes- und Landesprogrammen ist nicht zulässig. Fördergesuche können außerdem abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht erfüllt sind, zum Beispiel wenn die Schulpflicht nicht erfüllt ist oder keine aktuelle Erwerbslosigkeit vorliegt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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