Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung unterstützt die klimagerechte und energetische Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende in Niedersachsen. Ziel ist es, die Gebäude auf ein höheres energetisches Niveau zu bringen, mindestens bis zum Standard eines KfW-Effizienzhauses 70.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Investierende in Wohnheime für Studierende an einem Hochschulstandort in Niedersachsen sowie für Wohnheime für Auszubildende. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften, einschließlich Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den zuwendungsfähigen Modernisierungskosten und von der Verbesserung der Energieeffizienzklasse ab. Der Zuschuss wird nach Baufortschritt in Raten ausgezahlt.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bereits begonnene Bauvorhaben sind ausgeschlossen. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf- beziehungsweise Werkvertrages, der zur Ausführung gehört.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Maßnahmen an Wohnheimen, die nach dem 31.01.2002 fertiggestellt worden sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind bereits begonnene Bauvorhaben. Wohnheime für Studierende außerhalb eines Hochschulstandorts in Niedersachsen sind nicht förderfähig. Außerdem sind Gebäude mit weniger als 4 zusammenhängenden Wohnheimplätzen ausgeschlossen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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