Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll dazu beitragen, den Klimaschutz und die Energieeinsparung in Niedersachsen zu stärken. Dafür sollen Treibhausgasemissionen und der Energieverbrauch in bestehenden betrieblichen Prozessen sowie in öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, öffentliche Träger und Kultureinrichtungen, die in Klimaschutz und Energieeffizienz investieren wollen. Genannt werden außerdem kleine und mittlere Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften und gemeinnützige Organisationen. Für Netzwerke kommen auch Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen sowie Klimaschutz- und Energieagenturen infrage.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderhöhe liegt zwischen 30 und 70 Prozent und hängt unter anderem von der Art der Maßnahme, der Unternehmensgröße, dem Ort der Durchführung und der beihilferechtlichen Grundlage ab. Gefördert werden zum Beispiel Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und Anlagen, in Wärmenetze sowie betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Im Text steht, dass in diesem Förderprogramm keine Antragsstellung mehr möglich ist. Der Antrag musste vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden. Weitere konkrete Fristen für die Antragstellung werden im Material nicht genannt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden. Eine Kumulierung mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen ist ausgeschlossen. Außerdem werden Vorhaben mit einer Förderung von weniger als 25.000 Euro zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht gefördert. Landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen, und die Maschinen, Anlagen oder Gebäude müssen im Eigentum des Antragstellenden stehen. Die Betriebsstätte muss in Niedersachsen liegen, und eine nachweisliche Einsparung fossiler Energie muss vorliegen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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