Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Die Förderung soll städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützen. Ziel ist es, Orts- und Stadtkerne, historische Altstädte, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. Außerdem sollen attraktive Orte zum Wohnen, Arbeiten, Wirtschaften und für Kultur entstehen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützen. Ziel ist es, Orts- und Stadtkerne, historische Altstädte, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. Außerdem sollen attraktive Orte zum Wohnen, Arbeiten, Wirtschaften und für Kultur entstehen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Städte und Gemeinden in Niedersachsen sinnvoll. Sie richtet sich an Vorhaben im Bereich Städtebau, die zur Entwicklung oder Aufwertung von Zentren und öffentlichen Räumen beitragen. Auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel können dazugehören.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes. Gefördert werden unter anderem die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme, die Aufwertung öffentlicher Räume, die Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude sowie Bau- und Ordnungsmaßnahmen. Auch nicht-investive Maßnahmen wie Citymanagement oder die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und anderen Beauftragten können gefördert werden, wenn sie die Investition vorbereiten oder begleiten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Vor der Antragstellung soll eine Erstberatung bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung erfolgen. Der Antrag auf Aufnahme in das Programm ist über das Antragsformular des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen zu stellen. Nach der Aufnahme in die Städtebauförderung ist jährlich ein Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln einzureichen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Gefördert werden nur Städte und Gemeinden in Niedersachsen. Die Förderung ist auf Maßnahmen beschränkt, die der genannten städtebaulichen Zielsetzung dienen. Für private Modernisierung und Instandsetzung gelten Höchstgrenzen der Pauschale; Vorhaben außerhalb dieser Vorgaben können daher nicht oder nur eingeschränkt gefördert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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